Krankenbeförderung so entspannt wie noch nie!

Immer in Begleitung

Wir holen Sie selbstverständlich immer an Ihrer Wohnungstür ab, begleiten Sie hinein in die richtige Station im Krankenhaus oder in die Arztpraxis und bringen Sie direkt an Ihre Wohnungstür zurück.


Einfache Handhabung mit Ihrem Transportschein

Wir achten immer darauf, dass Ihre ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein) richtig ausgestellt ist, sodass Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten auch für Sie übernehmen kann. Sollte Ihr Transportschein mal nicht richtig ausgestellt sein, lassen wir diesen gerne für Sie korrigieren.

 

Kein Ärger mit den Krankenkassen

Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen, können wir Ihre Krankenfahrt – sofern die Voraussetzungen der Krankenkassen erfüllt sind – direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.


HINWEIS:

Ein vom Arzt ausgestellter Transportschein ist nicht automatisch eine Zusage der Kostenübernahme der Krankenkasse. Bitte vergewissern Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihr geplante Krankenfahrt genehmigt ist, da wir ansonsten gezwungen sind, bei Nichtgenehmigung durch die Krankenkasse, Ihnen die entstanden Kosten privat in Rechnung zu stellen.

Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Es gibt zwar eine gesetzliche Regelung, diese wird jedoch von unterschiedlichen Krankenkassen unterschiedlich ausgelegt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihre Krankenfahrten. Wir kümmern uns um das Genehmigungsverfahren zur Kostenübernahme Ihrer Krankentransporte.

Gesetzliche Vorgabe: (§ 60 SGB V)

Voraussetzungen einer Kostenübernahme

Notwendige Fahrtkosten aus zwingenden medizinischen Gründen übernimmt die Krankenkasse im Rahmen einer Krankenbehandlung, aus folgendem Anlass:

  • Stationäre Leistungen. Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus übernimmt die Kasse die Kosten aus zwingenden medizinischen Gründen oder nach Einwilligung der Krankenkasse
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus, unabhängig von einer stationären Behandlung. 
  • Nur nach vorheriger Genehmigung: Fahrtkosten im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen im Krankenhaus, ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxen, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird.

Sollten weitere Fahrten aus zwingenden Gründen notwendig sein, kann die Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen die Kosten für Ihre Fahrten mit uns übernehmen:

  • Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die 1. eine bestimmte Therapie erfordert, die 2. häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss und 3. der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist (Chemotherapie, Dialyse, Strahlentherapie). Sie erhalten hierfür einen Transportschein von Ihrem Artzt.
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Behinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe II oder III nachweisen kann.

Wichtig! Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Gerne übernehmen wir dieses Genehmigungsverfahren für Sie. Kontaktieren Sie uns daher bitte rechtzeitig vor Fahrtantritt und wir kümmern uns um die Formalitäten für Ihre Krankenfahrt.

Wie bei Arzneimitteln auch, ist bei Krankenfahrten ein Eigenanteil von in jedem Fall 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5,- €, aber höchstens 10,- € erforderlich. 

Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von Zuzahlungen erhalten haben, können Sie uns einmalig Ihren Befreiungsausweis vorlegen, sodass Sie dann auch keinen Eigenanteil leisten müssen.

Für Krankenfahrten ohne ärztliche Verordnung kontaktieren Sie uns bitte um ein individuelles Angebot zu erhalten. 

Die Krankenfahrt oder der Krankentransport wird auf dem als Muster 4 bekannten Formular (Transportschein) verordnet und ist von einem Arzt auszustellen. Hier geben Ärzte alle notwendigen Daten an, die für die Beförderung notwendig sind. Unter Umständen ist aber auch die Genehmigung seitens der Krankenkasse notwendig.

Der Transportschein dient später dazu, dass wir als Krankenfahrt-Unternehmen die Beförderung des Patienten abrechnen können. Also ohne eine gültige Verordnung zur Krankenbeförderung können wir keine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Ebenso ist es auch wichtig, dass der Transportschen korrekt ausgefüllt wurde. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Transportschein korrekt ausgefüllt ist, können wir uns gerne diesbezüglich kontaktieren.